Stornoschutzversicherung
Sorglos buchen. - Mit der "Hotelstorno Plus" der Europäischen Reiseversicherung
"Der Teufel schläft nicht." - Dieses Sprichwort gilt leider auch bei uns, im Vulkanlandhotel Legenstein.
Sollten Sie Ihren Urlaub nicht antreten können, weil Sie unerwartet erkrankt sind (Stornodeckung auch bei COVID-19), sich unerwartet um ein Familienmitglied sorgen müssen oder aus etlichen weiteren Gründen einfach nicht anreisen können, empfehlen wir Ihnen die kostengünstige Stornoschutzversicherung der Europäischen Reiseversicherung.
Wenn Sie die Versicherung mit der Buchung abschließen, gilt diese sofort.
Sie haben bereits gebucht und noch keine Versicherung abgeschlossen, sind aber daran interessiert? - Gerne können Sie auch im Nachhinein den Stornoschutz abschließen.
Beachten Sie jedoch: In diesem Fall gilt der Versicherungsschutz erst ab dem 11. Tag nach Versicherungsabschluss.

Stornodeckung auch bei COVID-19-Erkrankung trotz Pandemiestatus
Die Hotelstorno Plus gewährt insoweit Deckung für den Fall, dass Sie als versicherter Kunde die Reise nicht antreten können oder abbrechen müssen,
- weil Sie an COVID-19 Symptomen erkranken,
- weil bei Ihnen erhöhte Temperatur gemessen wird, auch wenn ein späteres Testergebnis negativ ist,
- weil Sie auf COVID-19 positiv getestet wurden, ohne Symptome zu zeigen,
- weil ein naher Angehöriger (*) oder eine im gemeinsamen Haushalt lebende Person an COVID-19 erkrankt und Ihre dringende Anwesenheit erforderlich ist,
- weil ein naher Angehöriger (*) im gemeinsamen Haushalt an COVID-19 erkrankt und Sie sich deshalb in Quarantäne begeben müssen, oder
- weil Sie infolge Ihrer Erkrankung während des Aufenthaltes reiseunfähig sind und verlängern müssen. Hier besteht Deckung im Rahmen der unfreiwilligen Urlaubsverlängerung.
(*) Als Angehörige gelten Ehepartner (bzw. eingetragener Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebender Lebensgefährte), Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-, Pflege-), Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-, Pflege-), Geschwister und Schwager / Schwägerin der versicherten Person bei eingetragenem Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebendem Lebensgefährten zusätzlich dessen Kinder, Eltern und Geschwister.

Was ist im Versicherungsfall zu tun?
Wenn Sie die Reise nicht antreten können, stornieren Sie Ihr Zimmer bitte bei uns im Hotel. Bitte verständigen Sie gleichzeitig das Service Center der Europäischen Reiseversicherung AG per Fax, Post oder E-Mail, mittels Schadensformular.
Kontaktdaten Hotel
Vulkanlandhotel Legenstein
Bairisch Kölldorf 14
8344 Bad Gleichenberg
Tel.: +43 (0) 3159 2220
Mail: info (at) legenstein. at
Kontaktdaten Versicherung
Europäische Reiseversicherung AG
Service Center Kratochwjlestraße 4
1220 Wien
Tel.: +43 (0) 1 50 444 00